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   BGH, 12.09.1996 - 4 StR 241/96   

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https://dejure.org/1996,5136
BGH, 12.09.1996 - 4 StR 241/96 (https://dejure.org/1996,5136)
BGH, Entscheidung vom 12.09.1996 - 4 StR 241/96 (https://dejure.org/1996,5136)
BGH, Entscheidung vom 12. September 1996 - 4 StR 241/96 (https://dejure.org/1996,5136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung - Überzeugungsbildung des Tatrichters unter dem Aspekt der rein theoretischen Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs - Strafbarkeit des bloßen "Dabeiseins" bei einer Fahrt zur Auslieferung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30, § 30a; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.12.1995 - 4 StR 676/95

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Gerichts - Revisionsrechtlicher

    Auszug aus BGH, 12.09.1996 - 4 StR 241/96
    Davon abgesehen hätte die Strafkammer in ihre Würdigung auch einbeziehen müssen, daß ein Rauschgifthändler nach den Gepflogenheiten des Rauschgifthandels nicht ohne weiteres einen Unbeteiligten auf eine derartige Drogenfahrt mitnimmt (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1995 - 4 StR 676/95).

    Insoweit vermißt die Beschwerdeführerin zu Recht eine Auseinandersetzung mit der nach den Umständen naheliegenden Möglichkeit, daß der Angeklagte "Schmiere" stand, indem er sich neben das Fahrzeug stellte, während "Mike" das Heroin prüfte (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1995 - 4 StR 676/95), und daß er anschließend, als er kurzfristig mit dem Heroin allein war und das Rauschgift unter einem Lkw ablegte, dieses dadurch vor dem Zugriff Dritter sichern wollte.

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 12.09.1996 - 4 StR 241/96
    Das gilt jedoch nicht, wenn die Beweiswürdigung Lücken oder Widersprüche aufweist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGHSt 10, 208 f. [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]).
  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 27/85

    Fahrt mit Haschisch - § 27 StGB, Beihilfe hinsichtlich des Besitzes, 'kausales

    Auszug aus BGH, 12.09.1996 - 4 StR 241/96
    Dies ist in der Rechtsprechung auch für den Fall des "bloßen Dabeiseins" durch Mitfahrt bei einer Rauschgiftbeschaffungsfahrt anerkannt (vgl. BGH NStZ 1985, 318; 1993, 233).
  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 516/92

    Beihilfe durch bloße Anwesenheit

    Auszug aus BGH, 12.09.1996 - 4 StR 241/96
    Dies ist in der Rechtsprechung auch für den Fall des "bloßen Dabeiseins" durch Mitfahrt bei einer Rauschgiftbeschaffungsfahrt anerkannt (vgl. BGH NStZ 1985, 318; 1993, 233).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 441/94

    Vorliegen eines zu beanstandenden Rechtsfehlers - Anforderungen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 12.09.1996 - 4 StR 241/96
    Zweifel, die lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen, haben außer Betracht zu bleiben (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 22, 25).
  • BGH, 01.09.1993 - 2 StR 361/93

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht einer versuchten Vergewaltigung oder einer

    Auszug aus BGH, 12.09.1996 - 4 StR 241/96
    Zweifel, die lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen, haben außer Betracht zu bleiben (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 22, 25).
  • BGH, 18.06.1996 - 5 StR 229/96

    Verletzung des Zweifelssatzes durch strafschärfende Erwägung - Verstricken eines

    Auszug aus BGH, 12.09.1996 - 4 StR 241/96
    Noch weniger kann ohne weiteres davon ausgegangen werden, ein Dealer wie der Mitangeklagte T. lasse eine derart große Menge Heroin wie im vorliegenden Fall auch nur vorübergehend in jemandes alleiniger Verfügungsgewalt, der nicht in die Sache eingeweiht ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1996 - 5 StR 229/96).
  • BGH, 21.04.1998 - 4 StR 107/98

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Zutreffend hat es dabei berücksichtigt, daß ein Rauschgifthändler nach den Gepflogenheiten des Rauschgifthandels nicht ohne weiteres einen Nicht-Eingeweihten auf eine derartige Drogenfahrt mitnimmt (BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 15) und auch der Scheinaufkäufer angegeben hat, M. habe ihm gegenüber in bezug auf den Angeklagten bestätigt, dieser "sei zuverlässig und wisse Bescheid" (UA 28).
  • BGH, 16.10.1997 - 4 StR 482/97

    Gerichtliche Würdigung einer behaupteten Täuschung eines an einem

    Der Erwägung des Tatrichters läßt sich nämlich entgegenhalten, daß mit der Überlassung von Rauschgift an eine nicht näher bekannte und zudem nicht voll eingeweihte Person ein erhöhtes Entdeckungs- und Verlustrisiko verbunden sein kann (vgl. BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 13 und 15).
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